EU-Chemikalienverordnung: Inka-Paletten sind sauber

22/01/2009, Siegertsbrunn

Die Inka-Palette ist ein sauberes Produkt. Händler und Verwender der Einwegpalette aus Pressholz unterliegen keiner Registrierungspflicht gemäß der EU-Chemikalienverordnung REACh.
Wer innerhalb der EU pro Jahr über eine Tonne Stoffe herstellt oder diese Menge in die EU importiert, fällt unter die EU-Chemikalienverordnung REACh und muss diese Stoffe amtlich registrieren lassen, sofern sie in der ECHA-Liste auftauchen. Diese Liste umfasst alle bedenklichen und gefährlichen Chemikalien.

Inka-Paletten bestehen aus zerspantem Holz und einem Bindemittel aus auskondensiertem Harnstoffharz. Beides ist unbedenklich und taucht daher auf der ECHA-Liste nicht auf. Folglich unterliegen weder der Hersteller noch Händler oder Verwender der Paletten einer Registrierungspflicht.

Sauber wie ein Brotzeitteller

Zudem sind die Einwegpaletten von Inka besonders emissionsarm: Sie entsprechen der niedrigsten Emissionsklasse E1 für Spanplatten. Dieselbe Klasse gilt für Spanplatten, die in Möbeln verbaut werden. Damit ist die Inka-Palette für den Transport von Lebensmitteln und selbstverständlich auch als Displaypalette zum Einsatz in Ladengeschäften geeignet. Inka-Chef Peter Fischer: „Unsere Paletten sind sauber wie ein bayerischer Brotzeitteller.”

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